BBMN: Keine Entwarnung nach RSK-Stellungnahme

erstellt am: 18.05.2011 • von: Daniel • Kategorie(n): Anti-Atom, GKN Neckar­westheim

In der KĂŒrze der Zeit hat die RSK keine umfangreichen eigenen Untersuchungen vornehmen können, sondern hat sich großenteils auf die Angaben der Atomkraftwerksbetreiber verlassen. So heißt es z.B. wörtlich in dem Papier: „Die RSK hat noch keine ÜberprĂŒfung vorgenommen, inwieweit die bisherigen Auslegungsgrenzen richtig definiert sind.“

Deutlich wird dies auch beispielsweise bei der Bewertung der Erdbebenauslegung der Atomkraftwerke in Neckarwestheim. Die RSK ĂŒbernimmt ungeprĂŒft die Klassifizierung des Untergrunds als „Fels“, obwohl an dieser Einstufung aufgrund von HohlrĂ€umen im Untergrund (Karstgestein) durchaus Zweifel anzumelden sind. Die Wahl der Bodenklasse ist aber entscheidend fĂŒr die Auslegung gegen Erdbeben.

Von daher kann nach der Stellungnahme der RSK keine Entwarnung gegeben werden. Eine Aussage ĂŒber die Sicherheit deutscher Anlagen kann erst nach ausfĂŒhrlichen Untersuchungen, die mehrere Jahre erfordern können, gegeben werden. Deshalb fordert der BBMN dass beide Atomkraftwerke in Neckarwestheim abgeschaltet bleiben bzw. werden. Eine Verstrahlung und Unbewohnbarkeit der dichtbesiedelten Region darf keinesfalls riskiert werden. StĂ€dte wie Heilbronn oder Bietigheim-Bissingen liegen im unmittelbar gefĂ€hrdeten 20-km- Umkreis

Quelle: BBMN-Pressemitteilung


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