Philippsburg 2: Abweichungen der Getriebewirkungsgradfaktoren bei Zwischengetrieben von Armaturen im Vergleich zu Herstellerangeben

erstellt am: 10.05.2013 • von: Daniel • Kategorie(n): KKP Philippsburg, meldepflichtige Ereignisse KKP 2

Im Rahmen einer Änderungsmaßnahme tauscht der Betreiber Getriebe an Absperrklappen im nuklearen Zwischenkühlkreislauf gegen Getriebe eines anderen Herstellers aus. Bisher wurden vier Getriebe ausgetauscht. Die Funktionsprüfung nach dem Einbau (Wirkleistungsmessung) war jeweils erfolgreich. Bei späteren Wirkleistungsmessungen kam es jedoch zu Auffälligkeiten. Daraufhin wurden Messungen auf einen Prüfstand an verschiedenen neuen, im Lager befindlichen Getrieben in drei unterschiedlichen Größen durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass der Getriebewirkungsgradfaktor schlechter war als in der Spezifikation des Herstellers angegeben.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der geplante Tausch weiterer Getriebe wurde gestoppt. Die vier bereits eingebauten Getriebe sollen in der laufenden Revision überprüft werden.

Die betroffenen Getriebe sind in sicherheitstechnisch wichtigen Systemen verbaut beziehungsweise für den Einbau vorgesehen. Die Auffälligkeiten an den eingebauten Getrieben hatten jedoch keinen Einfluss auf die Funktion der Absperrarmaturen. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist insofern gering.
Die Bedeutung des Ereignisses liegt darin, dass von einem Hersteller Komponenten geliefert wurden, die trotz Typprüfung nicht den Spezifikationen entsprachen. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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