Neckarwestheim II: Befund an einer Batteriezelle

erstellt am: 04.02.2013 • von: Daniel • Kategorie(n): GKN Neckar­westheim, meldepflichtige Ereignisse GKN 2

Neckarwestheim II: Befund an einer Batteriezelle
Einstufung: Meldekategorie N – Normalmeldung

Baden-Württemberg 31.01.2013 Bei einer wiederkehrenden Prüfung im Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II wurde am 23. Januar 2013 festgestellt, dass sich ein Verbindungsstück, eine sogenannte Satzbrücke, in einer Batteriezelle abgelöst und verschoben hatte.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Die betroffene Batteriezelle wurde unterbrechungsfrei ausgetauscht. Sie soll zur weiteren Untersuchung zum Hersteller geschickt werden. Alle Batteriezellen gleicher Bauart wurden überprüft und es ergaben sich keine weiteren Befunde.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Die betroffene Batterie ist Teil des Notstromsystems und hat die Aufgabe, sicherheitstechnisch wichtige Verbraucher im Notstromfall unterbrechungsfrei mit elektrischer Energie zu versorgen. Diese Batterien sind 4-fach redundant vorhanden. In den einzelnen Batteriezellen verbindet die Satzbrücke die beiden negativen Polbrücken zum Potenzialausgleich.

In der betroffenen Batteriezelle hatte sich die Satzbrücke gelöst und verschoben. Unter den vorliegenden Randbedingungen war der Potenzialausgleich über die benachbarten, in Reihe geschalteten, Batteriezellen gewährleistet und die Funktion der Batterie nicht beeinträchtigt.

Der Befund hat deshalb eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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