Philippsburg 2: Überschreitung der zulässigen Leckrate einer Fortluftklappe im Notspeisegebäude

erstellt am: 03.09.2012 • von: Daniel • Kategorie(n): KKP Philippsburg, meldepflichtige Ereignisse KKP 2

Bei einer wiederkehrenden Prüfung im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2) wurde die zulässige Leckrate einer Fortluftklappe überschritten, da diese nicht vollständig zugefahren war. Als Ursache wurde eine defekte elektronische Baugruppe identifiziert.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Die elektronische Baugruppe wurde ausgetauscht und die Prüfung erfolgreich wiederholt.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Die Fortluftklappen sollen bei sehr seltenen Ereignissen wie Explosionen und Flugzeugabsturz schließen und damit das Eindringen von brennbaren Gasen sowie radioaktiven Aerosolen und Jodisotopen in der Außenluft in das Notspeisegebäude verhindern. Diese Funktion wäre über eine im selben Fortluftkanal befindliche Rückschlagklappe gewährleistet gewesen.
Das Notspeisegebäude besteht aus vier getrennten Raumbereichen mit jeweils separaten lüftungstechnischen Anlagen. Es war nur einer der vier Raumbereiche betroffen.
Das Ereignis war deshalb von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder Betrieb der Anlage.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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