Neckarwestheim I: Kühlung des Brennelementlagerbeckens unterbrochen

erstellt am: 10.07.2012 • von: Daniel • Kategorie(n): GKN Neckar­westheim, meldepflichtige Ereignisse GKN 1

Am 30. Juni 2012 wurde im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I) die Kühlung des Brennelementlagerbeckens kurz unterbrochen, weil sich die Pumpe eines Kühlkreislaufes abgeschaltet hatte. Ursache war ein fehlerhaftes Abschaltsignal einer Elektronikkarte. Zur Sicherstellung der Beckenkühlung wurde ein weiterer betriebsbereiter Kühlkreislauf zugeschaltet.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).
Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Nach dem Austausch der Elektronikkarte war die Pumpe wieder verfügbar. Die Karte wird derzeit überprüft.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Die Kühlkreisläufe im Brennelementlagerbecken haben die Aufgabe, die Nachwärme abzuführen, die in den Brennelementen auch nach ihrem Einsatz noch entsteht. Die aus dem Brennelementlagerbecken abzuführende Nachwärme ist sehr gering und führt zu einem Aufwärmgradienten von 0,7 °C pro Stunde. Die kurzzeitige Unterbrechung der Brennelementlagerbeckenkühlung führte daher zu keiner nennenswerten Temperaturerhöhung. Die notwendige Kühlung war auch nach dem Ausfall der Pumpe gewährleistet. Das Ereignis war daher nur von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Auswirkungen auf das Personal oder die Umgebung waren mit dem Ereignis nicht verbunden.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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