Neckarwestheim I: Nicht spezifikationsgemäße Absicherung von elektronischen Baugruppen

erstellt am: 17.11.2011 • von: Daniel • Kategorie(n): GKN Neckar­westheim, meldepflichtige Ereignisse GKN 1

Einstufung: Meldekategor N (Normalmeldung)
Nach internationaler Bewertungsskala INES „Stufe 0“ – Ereignis hat keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung

Im Block 1 des Kernkraftwerks Neckarwestheim wurde am 10. November 2011 bei wiederkehrenden Prüfungen der spezifikationsgemäße Einbau von Sicherungen in elektronischen Baugruppen überprüft. Dabei wurden vier nicht spezifikationsgemäße Sicherungen entdeckt.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Die betroffenen Sicherungen wurden durch spezifikationsgemäße Sicherungen ersetzt. Das Prüfprogramm der Sicherungen wird fortgesetzt.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Die Sicherungen der Baugruppen dienen als Schutz vor Kurzschlüssen. Im Kurzschlussfall hätten auch die eingebauten nicht spezifikationsgemäßen Sicherungen der betroffenen Baugruppen ausgelöst. Der Befund war daher von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg


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